Zahngold, igitt!? – Wohin damit?

Bei Ihrem Zahnarzt haben Sie Gold- oder silberfarbenes Material von Kronen, Füllungen oder altem Zahnersatz in die Hand gedrückt bekommen? 
Herzlichen Glückwunsch – wenn Sie es richtig machen, können damit die „Neuen“ etwas leichter bezahlt werden.

Zahngold ist ein sehr speziell zu bewertendes Material. Man bezeichnet die Legierungen meist pauschal als „Zahngold“ obwohl es im strengen Sinne eigentlich Legierungen, also Vermischungen, verschiedenster Metalle sind. Es gibt Dentallegierungen, die einen sehr hohen Anteil an Gold enthalten und daher auch mit einem hohen Wert angekauft werden können. Gelbgold-farbene Legierungen werden auch gern vom Goldankauf über das Internet oder auf der Straße angenommen. Hiervon ist aber aufgrund der fehlenden Analysemöglichkeit dringend abzuraten, da häufig mit einem zu hohen Sicherheitsabschlag der Ankäufer von bis zu 60 % vom tatsächlichen Wertes zu rechnen ist. Weil sie das Material nicht wie Fachbetriebe messen können, wird der Preis so niedrig angesetzt, dass Falscheinkäufe nicht so ins Gewicht fallen. Diese Wertabschläge treffen aber jeden Kunden der Goldankäufer, der Zahngold verkaufen möchte!

Das wird aber dem Materialwert häufig nicht gerecht. Dentallegierungen können eine Feingehaltsschwankungsbreite hinsichtlich des Goldgehaltes von 0 bis 99 %  aufweisen. Wenn sie mit hohen Goldanteilen versehen sind, sollten sie dann auch höher als z.b. Altgold aus Schmuck vergütet werden. Auch Dentallegierungen, die silbrig aussehen, können einen hohen Goldanteil haben. Geben Sie daher Zahngold möglichst immer zu einer Scheideanstalt, die auch mit Privatkunden abrechnet und die direkt eine Schmelze und Analyse Ihres Materials durchführen kann. Dann ist sichergestellt, dass Sie auch den korrekt ermittelten Goldwert bezahlt bekommen.

Für Zahnärzte ist es übrigens völlig normal und üblich, entfernte Goldinlays oder anderes entnommenes Zahnmaterial dem Patienten mitzugeben. Kein Zahnarzt setzt seine Reputation oder das Vertrauen seiner Patienten für Zahngold auf’s Spiel. In Wirklichkeit wollen viele Patienten das u.U. blutverschmierte und mit körperlichen Anhaftungen versehene Material häufig nicht mitnehmen, weil sie es als ekelig empfinden. So kommt es auch dazu, daß das Material dann im Besitz der Ärzte verbleibt.

Wenn Sie also Ihr Zahngold in der Praxis in die Hand gedrückt bekommen haben, dann können Sie es direkt per Post an eine Scheideanstalt senden, die mit Privatkunden abrechnet. Die Vergütung werden Sie dann per Überweisung auf Ihr Konto erhalten. Es ist dabei nicht wichtig, wie „sauber“ das Zahngold ist. Es wird mit allen anhaftenden Zahn- oder Keramik-Resten in der Scheideanstalt weiterverarbeitet. Das hat übrigens auch noch einen positiven Effekt für die Umwelt. Wenn man bedenkt dass ca 1 to Erdreich in einer Goldmine für 2-4 Gramm Gold-Ertrag bewegt werden müssen, wird deutlich, dass mit jedem recycelten Gramm Gold 1 Kubikmeter weniger Verwüstung angerichtet wird.

Verpacken Sie Ihr Altgold am besten in einem gepolsterten Umschlag und versenden es per Einschreiben an die Scheideanstalt. Sie wird das erhaltene Material wiegen, reinigen und weiterverarbeiten. Dafür erhalten Sie einen Gold-Ankaufpreis, der am aktuellen Tagespreis für Goldscheidgüter ausgerichtet ist. Weitere Informationen zu diesem Ankaufs-Weg für Zahngold erhalten Sie auf der Webseite der Scheideanstalt http://www.aurum-edelmetalle.de 
oder über eine allgemeine Suche im Internet.

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