Betrug mit Goldbarren in Österreich geahndet – Ebay ist mitschuldig!

In Österreich ist nun passiert, was sich viele betrogene deutsche Ebay-Kunden ebenfalls gewünscht hätten: Das Landgericht im österreichischen St. Pölten hat nun festgestellt, dass Ebay schadenersatzpflichtig ist, wenn Anzeichen von Betrugsvorfällen in den Reihen der Power-Seller nicht nachgegangen wurde und dabei Kunden dieser Power-Seller zu Schaden kamen.

Im verhandelten Fall wurde dem Ebay-Kunden ein Schadensersatz seines Kaufpreises für 1 kg Goldbarren zugesprochen, die von einem Power-Seller nicht geliefert wurden. Der Kunde hatte Mitte September 2007 in mehreren Auktionen 10 Goldbarren á 100 g für insgesamt ca. 16.000 Euro gekauft, die nie geliefert wurden. Nach Recherchen wurde festgestellt, dass der Power-Seller in einer Art Schneeball-System Gold unter dem Bankpreis verkaufte, das er aber nicht vorrätig halten konnte. Er lieferte daher immer mit deutlicher Verspätung, nachdem andere Kunden weitere Goldbarren gekauft hatten, und bezahlte seine Lieferungen mit dem Geld der nachfolgenden Kundschaft. So entstanden teilweise monatelange Lieferzeiten. Ebay machte sich mitschuldig an dem Verlust des Käufers, weil es die Lieferverzögerungen seines Power-Sellers entschuldigte. Ebay zog sich in seiner Argumentation vor Gericht auch auf die sattsam bekannten Äußerungen zurück:

  • Der Kunde hätte nicht über Ebay oder bei anderen Ebay-Verkäufern kaufen können,
  • er hätte den Treuhand-Service oder Paypal nutzen können,
  • als bloße Plattform-Betreiberin träfe Ebay keine Schuld,
  • der Käufer habe außerdem Spekulationsgeschäfte betrieben und sollte daher nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer gelten (Gerichtsstandort wäre dann Potsdam gewesen)
  • auf Nachfrage von Ebay hätte der Power-Seller die Lieferverzögerungen stichhaltig erklären können und deshalb den Power-Seller-Status zu Recht getragen

Das Gericht stellte seinerseits fest, dass Ebay selbst in seinen Bedingungen darlegt, „Wenn für unser Sicherheitsteam zweifelsfrei belegt ist, dass Mitglieder gegen eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, schreiten unsere Experten ein.“ Der Verkäufer der Goldbarren, die ML-Agentur, war in 2007 mit einem Monatsumsatz von 400.000 Euro einer der 20-25 größten Verkäufer bei Ebay.de. Ebay habe versäumt, den Verkäufer zu sperren, wie in seinen Plattform-Nutzungsbedingungen ausgeführt. Warnungen von Verbraucherschützer und selbst Warnungen anderer Ebay-Community-Mitglieder hat Ebay selbst über Monate hinweg nicht beachtet. Am 07.11.2007 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ML-Agentur eröffnet.

Herausragend wurde im Urteil übrigens ein Mitarbeiter dieser Webseite www.falle-internet.de gewürdigt. Der Mitarbeiter dieses Internet-Forums hatte bereits im Januar 2007 im Ebay-Community-Bereich auf die bedrohlich langen Lieferzeiten der ML-Agentur bei Ebay hingewiesen. In einer Email vom 16.07.2007 direkt an Ebay-Mitarbeiter hatte er außerdem explizit hervorgehoben, dass die ML-Agentur bei den von ihm überprüften Auktionen generell unter dem Ankaufspreis normaler Geschäftsbanken verkaufte. Der Verbraucherschützer von www.falle-internet.de hat sogar mit Ebay-Mitarbeitern telefoniert und auf die Probleme im Goldhandel hingewiesen.

Hätte Ebay im Verlaufe der ersten Monate in 2007 diesen Powerseller tatsächlich kritisch überprüft, müssten sie den Status als Powerseller zumindest aberkannt oder den Verkäufer sogar gesperrt haben. Dies wäre nach ihren eigenen Geschäftsregeln nötig gewesen. Taten sie aber nicht. Das Gericht hat daher dem Kunden den Kaufpreis der Goldbarren, seine weiteren Auslagen, 4 % Zinsen und die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten zugesprochen. Für Aussenstehende bleibt nur die wachsende Überzeugung, dass Ebay betrügerische Verkäufer mit genügend Umsatz schützt, um die eigenen Provisionen nicht zu gefährden.

Ebay hat leider schon Berufung angekündigt. Bei Heise News kam das Thema auch gerade.

Lehre daraus:

Bei allem Goldankauf oder Goldverkauf immer die Preise prüfen: was zu günstig erscheint, kann einfach nicht wahr sein. Das gilt für „Goldmünzen“, die nur vergoldet sind und bei mit Blei gefüllten Goldbarren, beim Goldstaub aus Afrika oder beim Goldpreis im Goldankauf. Gier wird meistens direkt mit Verlust bestraft.

Nachtrag am Rande: Der Käufer hätte mit dem Gold, wenn es denn geliefert worden wäre, inzwischen eine schöne Wertsteigerung erreicht: 1kg Gold kostet heute keine 16.463,57 Euro mehr, sondern bummelig um 28.000 Euro.