Ein schönes Haushaltsplus kann gewonnen werden, wenn alter Goldschmuck, der lange nicht mehr getragen wurde, beim Goldankauf in Zahlung gegeben wird. Dabei macht den besten Schnitt häufig der Goldankäufer, nicht der uninformierte Verbraucher. Wer also bei den aktuellen Goldpreisen überlegt, schlummernde Werte zu aktivieren, der muss sich genau informieren. Dafür haben wir einen echten Geheimtipp – die Scheideanstalt.
Natürlich wollen Kunden vor ihrem Verkauf die Preise vergleichen, um das beste Ergebnis zu erzielen. Hierzu hat sich im Internet mittlerweile ein Verwirrspiel installiert, das diesem Wunsch nur vordergründig entspricht. Leider werden häufig nicht tatsächlich zu erzielende Preise veröffentlicht. Auf der Internetseite eines Goldankäufers steht ein Lockpreis, der nicht gezahlt wird, weil:
- nicht berücksichtigt wird, dass der Gold-Feingehalt im Schmuck nicht dem Feingehalts-Preis auf der Webseite entspricht. Der angegebene Preis kommt also nie zur Anwendung!
- ein Abschlag für die Begutachtung und/oder das Verarbeiten des Goldes nicht berücksichtigt wurde – wenn genau nachgefragt wird und man über den tatsächlich vorhandenen Schmuck spricht, wird plötzlich ganz anders gerechnet.
- Wägetechniken nicht immer optimal zum Einsatz kommen
- der Goldankäufer vielleicht nie vorhatte, diesen tatsächlich zu zahlen. Häufig berufen sich Goldankäufer im Internet ebenso wie auf der Straße darauf, dass der Goldpreis „gerade sinke“, die Börsennotierung gar nicht gilt oder dass Ihr Material zu dem angegebenen Preis aus anderen Gründen nicht angekauft werden könne.
Achten Sie mal drauf: Bei dem Goldpreis steht immer, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handelt!
Bedenken Sie beim Goldankauf deshalb:
Das Geschäftsmodell Goldankauf:
Der Goldankäufer will Gewinn erwirtschaften. Je höher desto besser, das ist menschlich nicht verwerflich. Der eigentliche Wert des Goldanteils in Ihrem Schmuck (also 333, 585 oder 750) würde sich normalerweise aus dem Feingehalt ergeben. Allerdings kann Ihnen kein Goldankäufer dieser Welt einen Wert wie für fertiges Feinmetall auszahlen. Diesen Eindruck gewinnt man aber, wenn man die Lockpreise im Internet recherchiert. Hier sollte man mißtrauisch sein. Denn auch der Goldaufkäufer erhält von der Scheideanstalt höchstens den aktuellen Marktpreis abzüglich der Kosten für den Scheidauftrag. Je nach Geschäftsmodell muss er also folgende Abschläge vornehmen:
Lagerzeit:
Der Goldankäufer sammelt Goldschmuck, der bei einer Scheideanstalt aufgearbeitet wird. Scheideanstalten nehmen normalerweise größere Mengen an, oder arbeiten oft nicht mit Privatkunden zusammen. Daher sammelt der Goldankäufer, bis er ein entsprechendes Mindestgewicht für die Beauftragung einer Scheideanstalt zusammen hat. Erst dann gibt er den Schmuck an die Scheideanstalt weiter. In der Zwischenzeit wird sich aber ziemlich sicher der Goldpreis verändern. Er muss also eine kalkulatorische Sicherheitsmarge für diese Kursschwankung in seinen Preis einrechnen.
Seine Arbeitszeit:
Jeder korrekt arbeitende Goldankäufer muss bemüht sein, den tatsächlichen Wert festzustellen und die angebotene Ware zu prüfen. Die präzise Abschätzung der Werte ist, wenn es sich um viele Einzelstücke handelt, nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich, wenn nur die einfachen Testmöglichkeiten mit Säure zugrunde gelegt werden können. Selbstverständlich möchte ein Goldankäufer seine Arbeitszeit bezahlt bekommen.
Sein Risiko:
Ein Goldankäufer hat in der Regel nur Zugang zu bestimmten, allerdings sehr begrenzten Prüfmethoden (z.B. die „Säureprüfung“). Und er hat nach einigen Geschäftsjahren sicherlich auch ein gerüttelt Maß an Erfahrung. Trotzdem kann er bei einigen Legierungen, die nicht gekennzeichnet sind ( anders als bei Goldschmuck mit 333, 585, 750, 999) nicht sicher sein, welcher Feingehalt tatsächlich vorliegt . Das betrifft häufig handgearbeiteten Schmuck vom Goldschmied, sämtliche Zahngolde, älteres Tafel-Silber, kombinierte Legierungen, deren Gewichte man nicht einzeln ermitteln kann, wie z.B. eine Münze mit 90% Gold in einer Fassung von 14Kt, ein aus Gold und Platin kombiniertes Stück oder mit Füllmittel gefüllte Hohlkörper, usw. usw… Daher rechnet er hierfür einen Risiko-Abschlag in den Preis ein. Beim Zahngold kann der Abschlag bis zu 60% betragen. Dieses Risiko muss also jeder Kunde mittragen – auch wenn er ganz einwandfreie Ware zum Gold-Ankauf abgibt.
Der Standort:
Ein Goldankäufer in Innenstadtlage hat andere Geschäftskosten, als ein Betrieb in Randlage. Oder handelt es sich vielleicht gar nicht um einen reinen Goldankauf, sondern nur um einen Optiker oder Kiosk, der nur hin und wieder Goldankauf-Tage anbietet? Dann muss natürlich eine Beteiligung für die Nutzung der Gewerberäume und die zusätzlichen Werbematerialien gezahlt werden. Goldankäufer, die keine eigenen Geschäftsräume haben, sondern nur hin und wieder in einem anderen Geschäft anwesend sind, sollten Sie ohnehin bei Ihren Überlegungen ausschließen, da diese zweifelhaften Reisenden vom Ordnungsamt eigentlich gar nicht genehmigt werden dürften. Es besteht nämlich für den Edelmetallhandel aus guten Gründen eine Residenzpflicht. Der Edelmetall-Handel ist nur niedergelassenen Unternehmen erlaubt. Dies wird oft durch Schein- oder Untermietverträge umgangen.
Ein Goldverkauf über das Internet kann da schon einen Vorteil bringen, da der Kunde mit dem Postversand auch Zugriff auf einen Spezialbetrieb bekommt und damit Zugang zur Hochtechnologie hat, die für so wertvolle Materialien eigentlich immer zum Einsatz kommen sollte. Das Internet ermöglicht durch seine Transparenz daher Zugang zu Unternehmen, die der Kunde mangels Kenntnis sonst weder kennen noch besuchen würde. Heutzutage kann jeder direkt an die Gold-und Silberscheideanstalt verkaufen.
Die Verwertung des Goldes:
Selbst wenn der Goldankäufer ganz sparsam mit seiner Arbeitszeit umgeht und nur einen geringen Teil als Marge für sich behalten will: Bei der Verwertung von Goldschmuck werden auch im hochtechnisierten Scheidbetrieb nicht 100% recycelt. Man kann es sich vorstellen, wie das Auswischen eines Marmeladenglases mit dem Finger, auch dort wird man leider nicht alles herausbekommen können. Der Goldaufkäufer rechnet diesen sogenannten Scheidverlust natürlich auch bei seinem Ankauf ein. Goldaufkäufer sind Zwischenhändler, die ihren Gewinn am Gold aus dem Verkauf an die Scheideanstalt generieren. Das ist dem Kunden aber dank des Internets nun auch direkt möglich. Es gibt Scheidbetriebe, die selbst Kleinstmengen von 1 Gramm mit Privatkunden abrechnen.
Welchen Tipp haben wir für Sie?
Gehen Sie mit Ihrem alten Schmuck (Altgold, Bruchgold und auch Zahngold, Münzen, Plaketten, Platin, Silber usw.), der eingeschmolzen werden kann, direkt zu einer Scheideanstalt und rechnen Sie dort fair ab. Es gibt Scheideanstalten wie Aurum Edelmetalle, die über das Internet auch mit Privatleuten zusammen arbeiten oder direkt besucht werden können. Hier erhalten Sie ohne Umwege den korrekt analysierten Wert für Ihr Gold – ohne einen Goldankäufer beteiligen zu müssen.